Rhein-Sieg-Kreis, 09.05.2018
Wir, die Fraktion Die LINKE und die Gruppe FUW-PIRATEN im Kreistag Rhein-Sieg, finden den intransparenten Antrag auf 1,2 Millionen an Zusatzgeldern für die Beethovenfeierlichkeiten von CDU und Grünen mehr als befremdlich, zumal er formal gar nicht zu diesem Zeitpunkt beschlossen werden darf.
Da sollen zum einen der Beethoven Jubiläums GmbH eine Millionen Euro aus dem Doppelhaushalt 2019/2020 zusätzlich zu den bereits beschlossenen 300.000 € zur Verfügung gestellt werden. Wofür die GmbH diese verwenden soll? Wer hier darauf hofft, dass die Gelder konkret auf benannte Projekte verteilt werden, Fehlanzeige! Zum anderen möchte Schwarz/Grün weitere 200.000 € für Kreiskommunen locker machen. Für geförderte oder wie es im Antrag heißt „kleinere Projekte“ im Rahmen des 250. Geburtstagsfestes von Ludwig van Beethoven.
Frank Kemper, der für die LINKEN im Kreistag agiert, bemerkt hierzu: „ Eine so horrende Summe mal eben pauschal für das Beethovenfest lockermachen zu wollen, obwohl es im Kreis an vielen anderen Stellen an kleineren Summen fehlt, ist schon ein starkes Stück. Gerade hat der Kreis ein Schreiben seitens der Tafeln des Rhein-Sieg-Kreises mit der Bitte um Befreiung von Müllgebühren erhalten, da sprechen wir von ca. 10.000 Euro. Einen Antrag zur Befreiung der Müllgebühren für die Tafeln hatten wir, das Kooperationsbündnis aus FUW-PIRATEN und LINKE, bereits im Mai 2017 gestellt und dieser wurde mit der Mehrheit von Schwarz/Grün abgelehnt. Davon abgesehen ist es kaum möglich, die einzelnen Projekte und deren Finanzierung öffentlich zu diskutieren, weil die Gelder über eine GmbH verteilt werden sollen. Bei solchen Konstrukten wird regelmäßig auf Geschäftsgeheimnisse verwiesen. Ein solcher Antrag ist für uns nicht zustimmungsfähig.“
Anja Moersch, die für die PIRATEN im Kreistag sitzt, ergänzt: „Für die Haushaltswirtschaft des Kreises sind gemäß der Kreisordnung die Vorschriften des 8. Teiles der Gemeindeordnung anzuwenden. Gemäß § 80 der Gemeindeordnung stellt allein die Kämmerin den Entwurf der Haushaltssatzung auf. Sie ist darin unabhängig und an keine Weisungen oder zuvor gefassten Beschlüsse gebunden.Die Kämmerin durch vor der Aufstellung des Haushalts, der Feststellung des Landrates sowie
der Einbringung in den Kreistag, durch Beschlüsse binden zu wollen, ist rechtlich nicht zulässig. Allein aus diesem formalen Grund darf der Kreistag über diesen Antrag zu diesem Zeitpunkt nicht abstimmen. Es bleibt den Fraktionen von CDU und Grünen unbenommen, diesen Antrag nach Einbringung des Haushaltsentwurfs im Rahmen der Haushaltsberatungen zu stellen.“
Antrag:
http://www.fuw-piraten-rsk.de/im-kreishaus/antragsarchiv/84
Antrag von CDU und Grünen:
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