Kommunalfinanzen
Wir fordern einen schnellstmöglichen Ausgleich der Kommunalhaushalte. Eine wesentliche Voraussetzung dafür ist, dass die Kommunen wieder eigenverantwortlich über ihren Gesamthaushalt verfügen müssen. Um dieses Ziel zu erreichen, setzen wir uns für einer Konsolidierung der Haushalte verschiedene Maßnahmen auf kommunaler Ebene ein.
Verschwendung begegnet uns im Alltag immer wieder. Daher fordern wir eine konsequente Vermeidung unter Einbindung aller Bürger, um auf solche Verschwendungen hinzuweisen. Entsprechende Onlineformulare sollen solche vorhandenen Potenziale heben helfen. In der Verwaltung ist der Einsatz von FLOSS (freie Software) zur Reduzierung laufender Kosten zu prüfen.
Auf kommunaler Ebene sind Ausschreibungsprozesse zu verbessern, damit alle Ausschreibungen transparent, nachvollziehbar sowie online einsehbar ablaufen. Mehrkosten durch nachträgliche Änderungen sind dabei generell abzulehnen. Im Vorfeld sind Ausschreibungen detailliert auszuarbeiten, damit grobe Fehler vor Auftragsvergabe möglichst weit ausgeschlossen werden. Nachträgliche Änderungen geben den ausführenden Unternehmen oftmals Gelegenheit, Kosten unangemessen zu erhöhen und sind daher auf dem Preisstand der Ausschreibung auf der Basis von Selbstkostenerstattungspreis zu vereinbaren und abzurechnen. Nachträgliche Änderungen, die auf Planungsfehlern oder Versäumnissen der ausführenden Unternehmen basieren, sind für die Kommune kostenfrei nachzubessern.
Bei lfd. Ausschreibungen sind vorhandene Fachkompetenzen der Bürger zu nutzen, um auf Schwachstellen oder mögliche Verbesserungen in den Ausschreibungsunterlagen aufmerksam zu machen und vor Vergabe entsprechende Änderungen vornehmen zu können. Bei großen Investionssummen, welche 5 % der allgemeinen Rücklage übersteigen oder langfristigen Belastungen des Haushaltes, die über einen Zeitraum von 10 Jahren 5 % der allgemeinen Rücklage übersteigen, ist dabei stets ein Bürgerentscheid herbeizuführen.
Die Konsolidierung der kommunalen Haushalte ist ein zentrales Element kommunaler Finanzpolitik nach den Grundsätzen der Piratenpartei. Die Rhein-Sieg Piraten fordern daher, Kassenkredite der Höhe nach auf max. 5 % der Allgemeinen Rücklage zu begrenzen und bei in der Jahresplanung für zukünftige Zeiträume ausgewiesenen Einnahmeverbesserungen von mehr als 10 % gegenüber dem Vorjahr die Annahmen der Verwaltung hierzu im Erläuterungsteil zu veröffentlichen.
Nutzung von Open Source in der Verwaltung
Wir fordern und fördern den Einsatz von freier, nicht patentgeschützter Software – also ohne lange Knebelverträge – in der Verwaltung, wo immer dies sinnvoll möglich ist.
Entbürokratisierung
Die Piratenpartei Rhein Sieg fordert eine Entbürokratisierung in kommunalen Verwaltungsbereichen. Dies gilt sowohl für einfache Verwaltungsaufgaben als auch für Genehmigungsverfahren.
Feste Zuständigkeiten und starre Hierarchien lassen nur wenig Spielraum für flexible Bearbeitungen durch die Mitarbeiter der öffentlichen Verwaltungen zu. Ein Übermaß an internen Verwaltungsvorschriften und Durchführungsbestimmungen erstickt eine effektive Bearbeitung. Diese Vorschriften und Bestimmungen gilt es sinnvoll zu entschlacken um somit wesentlich kürzere Bearbeitungszeiten zu ermöglichen.