U3 Betreuung
Seit August 2013 besteht ein Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für Kinder unter 3 Jahren. Da aus verschiedenen Gründen keine flächendeckende Versorgung über staatliche Kindertagesstätten möglich ist, setzt sich die Piratenpartei Rhein-Sieg dafür ein, alle vorhandenen Betreuungsmöglichkeiten qualitativ auf ein gleich hohes Niveau zu bringen. Dadurch kann sichergestellt werden, dass Eltern und Kinder, die keine Wahlfreiheit bezüglich ihres Betreuungsplatzes haben, nicht schlechter gestellt werden als Eltern und Kinder staatlicher Einrichtungen.
Barrierefreiheit im öffentlichen Raum
Die Piraten im Rhein-Sieg-Kreis stehen für gleiche Chancen und Möglichkeiten aller Bürgerinnen und Bürger, unabhängig von evtl. bestehenden Einschränkungen. Hierzu müssen auch Menschen mit verminderter Moblität oder Behinderungen die Gelegenheit bekommen, am öffentlichen Leben teilzuhaben. Um dies zu gewährleisten, müssen alle öffentlichen Gebäude und Anlagen barrierefrei gestaltet werden. Für neue Bauvorhaben muss dies direkt in der Planung berücksichtigt werden. Für Altbestände soll mittelfristig nach entsprechenden Möglichkeiten der Nachrüstung gesucht und diese umgesetzt werden.
Integration und Sprachförderung von Menschen mit ausländischen Wurzeln
Sprachförderung ab der Vorschulphase
Viele Kinder aus Familien mit ausländischen Wurzeln lernen zuerst die Muttersprache ihrer Eltern und nur schlechtes Deutsch. Erst in den Kindergärten oder der Schule kommen sie in Berührung mit der deutschen Sprache. Dies ist meist viel zu spät und nicht ausreichend, um ein geeignetes Sprachniveau zu erreichen. Die Piratenpartei Rhein-Sieg fordert daher, dass die Jugendämter und betreuenden Einrichtungen so früh wie möglich auf die Eltern und Kinder zugehen, um eine intensive Sprachbetreuung zu realisieren. Hierbei könnten in den Kindergärten und Schulen zusätzliche Übungsstunden angeboten werden. Eine aktive Teilhabe an der Gesellschaft und Integration in die schulische Laufbahn, sowie dem späteren Berufsweg führt zu einem wesentlichen Teil über das Erlernen der deutschen Sprache.
Sprachförderung von Erwachsenen
In den letzten Jahren wurden viele Förderprogramme aufgelegt, um auch den Erwachsenen den Einstieg in die deutsche Sprache zu erleichtern. Diese Programme erreichen aber nicht alle und auch die Ergebnisse daraus sind durchwachsen. Die Piraten des Rhein-Sieg-Kreises fordern eine umfassende Analyse und Differenzierung dieser Programme. Das häufig zu sehende Gießkannenprinzip mit Klassenstärken über 20 Leuten ist aus den Erfahrungen im Sekundärbereich als kritisch anzusehen. Die Möglichkeiten der Ablenkung und fehlende individuelle Förderung des Einzelnen führt zu den schlechten Ergebnissen der Sprachförderung. Hier muss eine Weiterentwicklung stattfinden, die es je nach Lerntyp erlaubt, auch in kleineren Gruppen bis zum Einzelunterricht die deutsche Sprache zu erlernen. Nur über die Fähigkeit sich mit den Mitbürgern zu verständigen, kann eine funktionierende Integration in die Gesellschaft und das Berufsleben geschaffen werden.
Erhaltung und Förderung von Vereinen und Freizeitstätten
Vereine und Freizeitstätten bieten einen unverzichtbaren Ausgleich zu Schule und Beruf. Sekundär hat dies einen positiven Einfluss auf die sozialen Interaktionskompetenzen und die Integration in die Gesellschaft. Aus diesen Gründen fordern die Piraten des Rhein-Sieg-Kreises, dass Kürzungen von Mitteln weitestgehend vermieden werden müssen.
Die Auswahl von förderungsbedürftigen Einrichtungen und Institutionen muss mit Bedacht und unter Mitwirkung aller Beteiligten erfolgen. Hierbei müssen die Reichweite und die soziale Aufgabe der Einrichtungen, sowie vorhandene örtliche Alternativen besonders berücksichtigt werden. Bei knappen Haushaltsmitteln darf sich eine Förderung nicht einseitig gestalten.
Kulturelle Integration von SGB II Empfängern
Kulturelle Veranstaltungen der Städte und Gemeinden des Kreises sollen für SGB II (Hartz 4) Empfänger kostenlos sein. Ebenso sollen der ÖPNV im RSVG Gebiet und Kurse der VHS durch die Empfänger kostenlos genutzt werden können, um die Mobilität und Eingliederung in den Arbeitsmarkt zu verbessern.
Nebenkostenberechnung SGB II
Die Berechnung der zu gewährenden Nebenkosten bei Hartz-4-Leistungsempfängern muss individuell berechnet werden. Eine durchschnittliche Berechnung auf Grundlage des kompletten Kreises lehnen wir Piraten ab.