Verkehr

Grundsätze der Verkehrspolitik

Verkehrspolitik bedeutet für die Piraten, jedem Menschen die größtmögliche Mobilität zu ermöglichen. Das Recht auf Mobilität ist unabhängig davon, ob der Mensch sich dafür entscheidet, ein Auto zu besitzen, ob er öffentliche Verkehrsmittel oder lieber ein Fahrrad benutzt. Da die bestehende Infrastruktur primär auf den PKW ausgerichtet ist, besteht bei anderen Verkehrsträgern insbesondere im ländlichen Raum ein Nachholbedarf.

Ausbau des ÖPNV

Dazu fordern wir ein engmaschigeres Netz der Verkehrslinien sowie bedarfsgerechte Taktverdichtungen und Platzangebote. Verbesserte Verbindungen aus dem Umland in die Stadtzentren gehören ebenfalls dazu, insbesondere auch spätabends und am Wochenende, um die Teilhabe aller Menschen im Kreis am Kultur- und Freizeitangebot in Siegburg, Bonn und Köln zu ermöglichen.

Attraktivität des ÖPNV steigern

Gesicherte Umsteigeverbindungen, Bewirtungsangebote in den Regionalbahnen, ein anbieterübergreifendes und barrierefreies Fahrgastinformationssystem und kostenloses WLAN in Bussen und Bahnen sind weitere Mittel zur Attraktivitätssteigerung. Zugangshürden wie hohe Entgelte, komplizierte Entgeltstrukturen und Fahrzeuge mit physischen Barrieren müssen dagegen gesenkt werden.

Zur Steigerung der Attraktivität gehört auch, dem Individualverkehr das Umsteigen auf den ÖPNV zu erleichtern. Das kann zum Beispiel durch die Bereitstellung von kostenlosem Park + Ride-Parkraum geschehen. Hier sehen wir besonders in den Städten des Rhein-Sieg-Kreises deutlichen Handlungsbedarf. Es bietet sich an, Parkraum am Stadtrand zu schaffen, was die Innenstädte von zusätzlichem Individualverkehr entlastet.

Fahrscheinloser Nahverkehr

Wir setzen uns dafür ein, dass Modelle für den fahrscheinlosen, umlagefinanzierten ÖPNV in Pilotprojekten im Rhein-Sieg-Kreis getestet werden. Gerade in ländlichen Gebieten wird eine verstärkte Nutzung des ÖPNV dazu führen, dass vormals schwach frequentierte Strecken wieder sinnvoll bedient werden können.

Maßnahmen für den Individualverkehr

Eine einseitige Fokussierung auf den ÖPNV würde jedoch den Bedürfnissen der Menschen gerade in ländlich geprägten Teilen des Rhein-Sieg-Kreises nicht gerecht. Die Instandhaltung und ein behutsamer, fallweiser Ausbau des Straßennetzes durch z.B. Ortsumgehungen und Lärmsanierung gehören ebenso zu einer ganzheitlichen Verkehrspolitik im Kreis wie Maßnahmen zur Förderung des Radverkehrs.
IT-gestützte Verfahren zur Bedarfs- und Nutzungsuntersuchung und zur Verkehrslenkung müssen konsequent eingesetzt werden, um den Straßenverkehr zu optimieren und ÖPNV und Individualverkehr bedarfsgerechter zu vernetzen.

In einem Flächenkreis wie dem Rhein-Sieg-Kreis kann die Attraktivität des ÖPNV nicht immer ausreichend gesteigert werden. Oft kann daher auf Individualverkehr nicht verzichtet werden. Die Piratenpartei Rhein-Sieg erkennt
diese Notwendigkeit und setzt sich für den Aus- und Neubau von Ortumgehungen für stark verkehrsbelastete Orte ein. Besonderer Wert soll bei der Umsetzung auf Umwelt- und Landschaftsschutz gelegt werden.

Transparenz und Bürgerbeteiligung in der Verkehrspolitik

Transparenz und Bürgerbeteiligung sind Kernpunkte der Politik der Piratenpartei. Vor der Ausschreibung zur Vergabe von Verkehrsleistungen ist ein Planungs- und Gestaltungswettbewerb auszuloben. Der Wettbewerb soll die Verkehrsleistungen optimieren und die Vernetzung verschiedener Verkehrsträger in einem Verkehrsgebiet verbessern. Dabei ist ausdrücklich dazu zu ermutigen, neue Ansätze und Ideen zu finden für die Erschließung von Wohngebieten, die aufgrund ihres Verkehrsaufkommens mit den traditionellen Angeboten des ÖPNV nur schlecht erschlossen werden können. Hier ist Raum zu schaffen für Bürgerbusinitiativen und für die Integration des Taxigewerbes in ein bedarfsgeregeltes Angebot, etwa von Rufbuslinien. Eine Monopol-oder Oligopolstellung von dominierenden Verkehrsbetreibern ist zu vermeiden. Wir sprechen uns gegen die Privatisierung von Verkehrsinfrastrukturen aus. Die Bürger im Rhein-Sieg-Kreis müssen verstärkt in die Entscheidungsprozesse der Verkehrspolitik eingebunden werden.

So sollte in Straßen, in denen Kinder leben und spielen, eine Änderung der Höchstgeschwindigkeit durch eine einfache Unterschriftenmehrheit der Anwohner herbeigeführt werden. Über bedeutende potentielle Großprojekte wie etwa eine weitere Rheinbrücke, einen Ausbau der A560 oder einem
Ennertaufstieg im Siebengebirge ist per Bürgerentscheid abzustimmen.

Fluglärm/Nachtflugverbot

Gesundheitsschutz hat oberste Priorität

Die Piraten des Rhein-Sieg-Kreises sehen die Schäden und Gesundheitsgefahren, die von einer nächtlichen Lärmbelastung ausgehen.
Insbesondere der Flugverkehr des Köln/Bonner Flughafens mit seiner Nachtflugerlaubnis stellt hier eine immense Belastung für die Bevölkerung dar. Der Schutz der Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger hat für die Piraten oberste Prioriät.

Flughafen als Wirtschaftsfaktor

Der Flughafen Köln/Bonn ist ein wichtiger Wirtschaftsfaktor im Rhein-Sieg-Kreis. Die direkten wie indirekten Arbeitsplätze, die entstehenden Steuereinnahmen und die Anziehungskraft für weitere Unternehmen sind für den Rhein-Sieg-Kreis von großer Bedeutung.

Verantwortung statt Verbote

Die Nachtflugerlaubnis des Flughafen Köln/Bonn ist durch mehrere Gerichte für rechtskräftig erklärt worden. Eine Einschränkung des Nachtfluges bis zum Jahre 2030 in Form eines Verbotes ist daher nicht absehbar. Dieser Rechtsgrundlage sind sich die Piraten des Rhein-Sieg-Kreises bewusst und streben daher einen Ausgleich zwischen der gesundheitlichen Gefährdung der Bevölkerung und den positiven wirtschaftlichen Effekten des Flughafens an. Zu beachten sind bei dieser Betrachtung die schon beschlossenen Maßnahmen der Landesregierung, welche bisher aber noch nicht umgesetzt wurden und die indirekten Folgekosten, die bisher ausschließlich die Gemeinschaft belasten, zum Beispiel Gesundheitskosten.

Maßnahmenkatalog

Die Piraten des Rhein-Sieg-Kreises fordern einen geeigneten Maßnahmenkatalog um den unterschiedlichen Interessen und der Rechtssprechung gleichermaßen gerecht zu werden.
Zur Reduzierung der Fluglärmbelastung wären folgende Maßnahmen denkbar:

  • Erhöhung der nächtlichen Start- und Landegebühren auf ein vergleichbares Niveau von anderen nationalen Flughäfen
  • 100% der durch die Erhöhung der Start und Landegebühren eingenommenen Mehrerlöse fließen den aktiven Lärmschutzmaßnahmen zu.
  • Einführung einer neuen Lärmgebühr für Maschinen, die einen definierten Schallpegel überschreiten. Die Höhe der Gebühr ist abhängig vom maximalen Einzelschallpegel einer Maschine.
  • Der definierte maximale Lärmpegel soll spätestens im Jahr 2025 40 dB oder weniger betragen.
  • Die Lärmgebühr wird in einen Fonds eingezahlt. Die Gelder daraus werden ausschließlich für Lärmschutzmaßnahmen verwendet z.B. bessere Lärmschutzverglasung.
  • Überschreitungen des maximalen Einzelschallpegels einer Maschine werden einem Kontigent angerechnet. Ist das Kontingent aufgebraucht führt dies automatischzu einem Nachtflugverbot für diesen Maschinentyp.
  • Neuberechnung der Nachtschutzzonen unter Berücksichtigung der Grenzwerte der Weltgesundheitsorganisation WHO
  • Der definierte maximale Schallpegel Lnight soll spätestens im Jahr 2025 40 dB(A) oder weniger betragen. Dies entspricht dem aktuellen WHO Grenzwert.
  • Die Betreibergesellschaft des Flughafens beteiligt sich mit einer noch zu definierenden Summe am Lärmschutzfonds.
  • Es müssen neue Start- und Landeverfahren getestet werden und die Ergebnisse sind öffentlich zu machen. Wenn durch eines der getesteten Verfahren die Lärmbelastung minimiert werden kann, muss dieses auch eingesetzt werden.
  • Umsetzung des Maßnahmenkataloges, welche als Grundlage für die Verlängerung der Nachtflugerlaubnis, von der Landesregierung beschlossen wurde.

Innerörtliche Geschwindigkeitsregelung

Sachorientierte Geschwindigkeitskontrollen

Geschwindigkeitskontrollen dienen der Verkehrssicherheit. Die Piratenpartei hält es deshalb für sinnvoll, diese auf Unfallschwerpunkte und Gefahrenstellen zu begrenzen.
Verkehrskontrollen, die dem Zweck der Aufbesserung der kommunalen Finanzen dienen, lehnen wir ab.

Innerörtliche Geschwindigkeitsregelung

Eine allgemeine innerörtliche Tempo 30 Zone lehnen wir ab. Das bestehende Grundkonzept zur Geschwindigkeitsregelung sieht Tempo 30 in Wohngebieten und besonders schützenswerten Gebieten, wie z.B vor Schulen. Auf den übergeordneten Straßen wird Tempo 50 vorgeschrieben. Die Piratenpartei findet diese Lösung sinnvoll und hält daran fest.

Energiesparende Straßenbeleuchtung

Die Piraten des Rhein-Sieg-Kreises setzen sich dafür ein, vorhandene Straßenbeleuchtungsanlagen kurz- und mittelfristig mit energiesparenden Leuchtmitteln auszurüsten.
Alte Lampentypen sollen in den Kommunen Schritt für Schritt gegen Leuchtmittel mit höheren Wirkungsgraden ausgetauscht werden. Der Einsatz neuer, innovativer Technologien ist zu fördern. Den Ansatz der zeitweisen Abschaltung ganzer Straßenzüge oder andere derartige Lösungsansätze lehnen die Piraten des Rhein-Sieg-Kreises ab, da die Sicherheit der Bürger klar Vorrang gegenüber Kosteneinsparungen haben muss.

Ampelanlagen reduzieren und bedarfsgerecht einsetzen

Die Piraten des Rhein-Sieg-Kreises erkennen die Notwendigkeit von Ampelanlagen an, sind aber der Auffassung, dass dies nicht die effektivste und sicherste Möglichkeit zur Steuerung des Verkehrsflusses ist. Aus Erfahrungen in Deutschland und anderen europäischen Ländern lässt sich erkennen, dass Kreisverkehre das Unfallrisiko um bis zu 80% senken, die Wartungskosten reduzieren, die Wartezeiten verkürzen, die Lärmbelästigung und Schadstoffaustoß sinken, sowie wesentlich billiger sind als eine Ampelanlage. Bei jedem Bauvorhaben muss daher intensiv geprüft werden, ob eine Ampelanlage wirklich notwendig ist oder ein Kreisverkehr sich als sinnvolle Alternative darstellt.

Förderung von Elektromobilität

Die Piratenpartei Rhein-Sieg setzt sich für eine Förderung von umweltfreundlichen PKW, insbesondere Elektroautos ein und strebt die Umsetzung folgender Maßnahmen an:

  • es werden nach Möglichkeit nur noch behördliche Dienstfahrzeuge ohne CO2-Ausstoß beschafft,
  • öffentl. Parkgaragen/Parkplätze werden mit reservierten Ladeplätzen für Elektroautos ausgestattet,
  • kostenloses Parken für Elektroautos auf öffentlichen Parkplätzen,
  • Zuschuss zur Anschaffung von Elektroautos und umweltfreundlichen PKW.