Blog unseres SKB Rolf Böhmer zum Bericht der GPA am 11.10.2017 in der gemeinsamen Sitzung des Rechnungsprüfungs- , Personal – und Finanzausschusses

Rhein-Sieg Kreis, 13.10.2017

Rolf Böhmer, Verwaltungsrat, Beigeordneter der Stadt Meckenheim a. D.

Bis zum Jahre 2003 haben die bei den Kreisverwaltungen (für die kreisangehörigen Kommunen) bzw. die bei den Regierungspräsidien (für Kreise und kreisfreie Städte) angesiedelten Rechnungsprüfungsämter turnusmäßige Prüfungen durchgeführt. Dabei ging es ausschließlich um Prüfung der Einhaltung von Recht und Gesetz. Diese Prüfungsberichte waren gefürchtet. Handelte sich man eine Beanstandung ein, vielleicht sogar mit dem Hinweis „W 2“ (= zum 2. Mal die gleiche Vorschrift missachtet), gab es so richtig Ärger mit der zuständigen Kommunalaufsicht.

Dies alles hat sich ab dem Jahre 2003 geändert. Die bisherigen Prüfungsämter entfielen zugunsten der neu gegründeten Gemeindeprüfungsanstalt NRW. Die Aufgaben dieser „GPA“ werden wie folgt definiert:

„Zu den Aufgaben der GPA NRW gehört es zu prüfen, ob die Kommen des Landes NRW rechtmäßig, sachgerecht und wirtschaftlich handeln“.

Dabei liegt der Fokus der Arbeit der GPA nicht mehr auf der Rechtmäßigkeit, sondern fast ausschließlich auf der „Wirtschaftlichkeit“. Die früher gefürchteten und die Verwaltung disziplinierenden „Beanstandungen“ gibt es nicht mehr. Sie wurden durch „Feststellungen“ ersetzt. „Feststellung“ wird von der GPA wie folgt definiert:

 „Ergebnisse von Analysen bezeichnet die GPA NRW als Feststellung. Damit kann sowohl eine positive als auch eine negative Wertung verbunden sein. Feststellungen, die eine Korrektur oder eine weitergehende Überprüfung oder Begründung… sind Beanstandungen im Sinne des § 105 Abs. 6 GO NRW. Hierzu muss der Kreis/die StädteRegion eine gesonderte Stellungnahme abgeben“.

Verstößt eine Verwaltung gegen Recht und Gesetz, gibt sie eine „Stellungnahme“ ab. Das wars dann…

 

Beispiel hierzu:

Nach der Gemeindeordnung muss jede Kommune ihre Haushalte so rechtzeitig beschließen, dass am 1.1. des neuen Jahres ein rechtskräftiger Haushalt vorhanden ist. Vor der GPA-Zeit wurden Verstöße hiergegen streng geahndet – mit der Folge, dass fast immer zum 1.1. der neue Haushalt da war. Die GPA hat trotz der „Feststellung“, dass z.B. die Stadt Meckenheim seit 2009 in weniger als der Hälfte der Haushaltsjahre einen rechtskräftigen Haushalt hatte, keine weiteren Konsequenzen gezogen.

Fazit: die wirkliche notwendige und sachgerechte Prüfung, ob eine Verwaltung auch rechtlich einwandfrei handelt, findet so gut wie nicht mehr statt.

 

Wie eingangs ausgeführt, versteht sich die GPA nicht als Rechtsaufsicht, sondern als Dienstleister und Berater der Kommunen. Sie hat dazu „Kiwi-Ziffern“ eingeführt. Damit soll die Wirtschaftlichkeit der Erledigung der jeweiligen Aufgaben dargestellt werden. Es wird dabei ein Wert der eigenen Kommune mit den günstigsten bzw. schlechtesten Werten sowie dem Durchschnittswert der Kommunen gleicher Größenklassen aufgeführt.

Nach dieser Systematik hat die GPA nunmehr auch eine kiloschwere „Aufgabenbezogene Personalanalyse des Rhein-Sieg-Kreises im Jahre 2016“ erarbeitet.

Diese wurde von ihr in einer gemeinsamen Sitzung des Finanzausschusses, Rechnungsprüfungsausschusses sowie Personalausschusses vorgestellt.

Mit viel – vom Kreis zu bezahlendem – Arbeitsaufwand ist z.B. zu entnehmen, dass die „Anzahl der durchgeführten Prüfungen des Staatsangehörigkeitsstatus“ 88 ist. Zum Vergleich: Minimum 1, Maximum 88, Mittelwert 24, 1. Quartil 5, 2. Quartil (Median) 15, 3. Quartil 35.

Dies setzt sich dann durch alle Arbeits- und Aufgabenbereiche fort.

Ebenfalls vorgestellt wurde der „kreisübergreifende Bericht der überörtlichen Prüfung der Kreise/Städte/Region 2016. Dort findet man z.B. die auf den ersten Blick interessant erscheinende Tabelle „Anzahl Vollzeit-Stellen in den Produktbereichen in Prozent im interkommunalen Vergleich 2014 – Auswertung nach Regierungsbezirken“.

 

Auszug:

Vollzeitstellen insgesamt

Alle Kreise/Städte/Region                 28.296,6

Reg.Bezirk Arnsberg                          6.056,8

Reg.Bezirk Detmold                           5.362,0

Reg.Bezirk Düsseldorf                       4.590,8

Reg.Bezirk Köln                                 7.504,2

Reg.Bezirk Münster                           4.782,8.

 

Soweit, so gut. Welche Schlüsse sind hieraus für den Rhein-Sieg-Kreis zu ziehen???

Diese Frage wurde dann auch in der gemeinsamen Sitzung von verschiedenen Ausschussmitgliedern an die Vertreter der GPA gerichtet. Die Antwort des GPA-Abteilungsleiters auf die Frage, welche zwei andere Kreise sind mit dem Rhein-Sieg-Kreis vergleichbar, war eindeutig.

Er antwortete, dass er keine anderen vergleichbaren Kreise benennen könnte. Das läge in den unterschiedlichen Strukturen der Kreise. Fazit: die GPA erstellt mit viel Personal- und damit auch Kostenaufwand schwer verständliche zahlenbasierte Vergleiche und kommt dann zu dem Ergebnis, dass die strukturellen Unterschiede zwischen den untersuchten Kreisen zu unterschiedliche seien, um aussagekräftige Vergleiche vornehmen zu können.

Die Aussage der GPA: hier finden Sie als Kommunalpolitiker und Angehörige der Verwaltung Zahlen, die Ihnen möglicherweise Anlass für weitergehende Analysen liefern könnten.

Eine weitere Aussage der GPA ist nicht minder interessant: Es wurde ausdrücklich betont, dass eine Analyse der in den Verwaltungen geleisteten Arbeit nicht stattfindet. Qualität, Bürgernähe und Bürgerfreundlichkeit spielen keinerlei Rolle.

 

Warum dann dieser Aufwand?  Um zu diesen Erkenntnissen zu kommen, war das Sitzungsgeld für die Angehörigen von drei Ausschüssen  zu schade, das Honorar für die GPA sowieso. Eine CDU-Kreistagsabgeordnete brachte es in ihrem mündlichen Beitrag auf den Nenner: hier findet l´art pour l ´art statt.

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