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Blogbeitrag zur Einwohnerfragestunde im Kreistag- bürgerfreundlich geht anders….

Rhein-Sieg-Kreis, 03.10.2018

 

Die Beschlussvorlage, die in den Unterlagen zur Sitzung vorab zugesandt wurde, stimmte mich positiv. Vor einem Jahr hatten wir, die Kreistagsgruppe FUW – Piraten zusammen mit der Kreistagsfraktion Die Linke dafür gesorgt, dass es überhaupt eine Einwohnerfragestunde gibt. [1] Leider wurde seitens der Verwaltung eine Einwohnerfragestunde mit viel zu großen Hürden festgelegt. Darum hatten wir am 19.02.2018 erneut einen Antrag zur Änderung der Geschäftsordnung gestellt, um die Hürden zu senken. [2]

So lautete die Beschlussvorlage in der Einladung zur Kreistagssitzung:

  • Seit Einführung der Einwohnerfragestunde wurden Einwohnerfragen nur in einem geringen Umfang schriftlich an den Landrat gerichtet. Um mögliche Hürden zur Nutzung der Einwohnerfragestunde für die Einwohnerinnen und Einwohner des Rhein-Sieg-Kreises zu verringern, ist eine Modifizierung der Einwohnerfragestunde hinsichtlich des Verfahrens der Fragestellung vorgesehen. Demnach wird vorgeschlagen, eine Einwohnerfragestunde ohne vorherige schriftliche Mitteilung an den Landrat durchzuführen. Im Hinblick auf die personellen Ressourcen der Verwaltung wird die Einwohnerfragestunde als offene Fragestunde ausschließlich in den Sitzungen des Kreistages angeboten.

Nun ein Wehrmutstropfen war dabei, denn diese Beschlussvorlage schließt eine Einwohnerfragestunde zu Beginn eines jeden Ausschusses aus. Im Umweltausschuss wurde diese Möglichkeit z.B. bereits mehrmals von Bürgern genutzt. Was dann aber nach den Beratungen des montäglich tagenden Kreisausschusses als Tischvorlage reinflatterte, stimmte mich wirklich mehr als ungehalten.

Hier die Beschlussvorlage der Tischvorlage:

  • (1) In die Tagesordnung der Sitzungen des Kreisausschusses ist eine Fragestunde für Einwohner aufzunehmen (§ 33 Abs. 1 S. 3 KrO NRW). In der Fragestunde ist jeder Einwohner/jede Einwohnerin des Kreises berechtigt, nach Aufruf des Tagesordnungspunktes mündlich Fragen an den Vorsitzenden zu richten. Die Fragen müssen sich auf eine Angelegenheit des Kreises beziehen. Zur besseren Vorbereitung einer Frage muss der fragende Einwohner/die fragende Einwohnerin die Frage bis 24.00 Uhr am Vortag des Sitzungstages im Voraus schriftlich unter Angabe des Namens und der Anschrift beim Landrat, Kaiser-Wilhelm-Platz 1, 53721 Siegburg oder per E-Mail an landrat@rhein-sieg-kreis.de einreichen. Fragen können auch telefonisch während der Dienstzeit an das Kreistagsbüro unter den Rufnummern 02241/13-2964,2965 oder 3001 eingereicht werden. (2) Die Entscheidung darüber, ob eine Frage in der Fragestunde beantwortet werden kann, obliegt dem Landrat. Bei Nichtzuständigkeit erhält der Fragende/die Fragende eine entsprechende Mitteilung. Jeder Fragesteller/Fragestellerin kann in einer Fragestunde nur eine Frage zu einem bestimmten Themenkomplex stellen. Der/die Fragende ist berechtigt höchstens zwei Zusatzfragen zu stellen. Eine Aussprache über die Fragen ist unzulässig. Die Gesamtdauer der Fragestunde ist auf 30 Minuten zu beschränken.

 

Unser Antrag und die Beschlussvorlage waren in der Kreisausschusssitzung  am 24.09.2018 nochmal diskutiert worden.Nun sollte es also doch wieder Hürden in Form einer vorherigen schriflichen Einreichung der Frage geben. Zudem sollte es nun einew Einwohnerfragestunde zu Beginn des Kreisausschusses geben unds nicht zu Beginn des Kreistages. Das war nicht in unserem Sinne.  Als es zur Abstimmung kam, mussten wir nun gegen die Beschlussvorlage  stimmen. Dies tat auch die FDP, weil sie auch der Meinung war, das richtige Gremium für die Einwohnerfragestunde sei der Kreistag und nicht der Kreisausschuss. Die CDU argumentierte der Kreisauschuss tage ca. 10 mal pro Jahr, während es nur 4 Kreistagssitzungen pro Jahr gäbe. Außerdem könnte man dann im Kreisausschuss beurteieln, ob die Frage des Bürgers wirklich den Kreis betreffe.

Bürgerbeteiligung sieht wahrlich anders aus. Durch die Aktualität mancher Themen kommt es auch zu kurzfristigen Anträgen oder Anfragen, die innerhalb weniger Tage oder auch Stunden noch auf die Tagesordnung des Kreistages oder der Ausschüsse gesetzt werden. Somit macht die nun beschlossene Geschäftstordnung  die Bürgerbeteiligung bei kurzfristig gestellten Anträgen und Anfragen unmöglich.

Das es auch bürgerfreundlicher und ohne große Hürden geht, beweisen die bereit seit vielen Jahren existierenden Einwohnerfragestunden in zahlreichen Gemeinden des Rhein-Sieg -Kreises. Dort können Einwohner spontan vor der Ratssitzung Fragen an den Bürgermeister stellen. In der Geschäftsordnung der Stadt Troisdorf heißt es: „Jeder Einwohner der Stadt ist berechtigt, nach Aufruf der Fragestunde mündliche Anfragen an den Bürgermeister zu richten.“ (http://www.troisdorf.de/MediaLibrary/Content/System/Ortsrecht/1-3.pdf)

Das wäre auch im Kreistag praktikabel, wenn es gewollt wäre, ist es aber nicht. Spontane Bürgerbeteiligung ist im Kreistag Rhein-Sieg unerwünscht. Traurig!!!!  Wir bleiben dran und werden nochmal Änderungensanträge stellen, so wie esnun beschlossen wurde, so darf es nicht bleiben.

 

 

[1] Antrag : Einführung einer Einwohnerfragestunde vom 16.01.2017 –

http://www.fuw-piraten-rsk.de/im-kreishaus/antragsarchiv/61  

[2] Antrag: Änderung der Geschäftsordnung des Kreistages Rhein-Sieg bezüglich des §12a Einwohnerfragestunde vom 19.02.2018

http://www.fuw-piraten-rsk.de/im-kreishaus/antragsarchiv/81

[3] Alles Informationen zum Tagesordnungspunkt mit Tischvorlagen : http://session.rhein-sieg-kreis.de/bi/vo0050.php?__kvonr=2004134812&voselect=4819

 

 

 

 

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