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Kreisverwaltung lehnt Katzenschutz ab

Rhein-Sieg Kreis, 25.01.2016
Der Landrat des Rhein-Sieg-Kreises lehnt in seiner aktuellen Stellungnahme den von der Kreistagsgruppe FUW/PIRATEN und der Fraktion LINKE gestellten Antrag auf Erlass einer Katzenschutzverordnung ab [1].

Anja Moersch: „Diese Ablehnung ist vor dem Hintergrund seiner eigenen Begründung nicht verständlich, denn der Landrat selbst erkennt die sachliche Notwendigkeit einer solchen Maßnahme, indem er schreibt: Aus veterinärfachlicher Sicht ist die Kastration von Katzen mit Freigang eine sinnvolle und geeignete Maßnahme, um der unkontrollierten Vermehrung dieser Tiere zu begegnen.“

Seine Ablehnung begründet Landrat Schuster damit, dass nach Ermittlungen der Kreisverwaltung die derzeitigen Katzenpopulationen im Rhein-Sieg-Kreis im direkten Vergleich innerhalb des Regierungsbezirkes Köln kein besonderes Problem darstellt und es daher keinen Handlungsbedarf gäbe. Anja Moersch: „Das sehen die im Katzenschutz engagierten und sachkundigen Vereine allerdings anders. Wieder einmal wird einer begründeten und notwendige Initiative mit einer fachlich nicht haltbaren Argumentation eine Abfuhr erteilt. Das ist mehr als bedauerlich“.

Anja Moersch, Kreistagsabgeordnete der PIRATEN: „Die unkontrollierte und massive Vermehrung der Hauskatzen und freilebender, verwilderter Katzen ist eine Bedrohung für heimische Vogelarten und andere Beutetiere. Katzen siedeln sich z. B. in Schrebergartenanlagen, auf Campingplätzen, verwilderten Grundstücken, stillgelegten Fabrikgeländen oder Hofgründstücken an. Abmagerung oder andere Zeichen von Unterernährung haben ein Schwächung des Immunsystems und erhöhte Krankheitsanfälligkeit zur Folge. Alle diese Erscheinungen sind für die Tiere mit erheblichen Schmerzen, Leiden oder Schäden verbunden“.

Alle namhaften Tierschutzvereine, dabei insbesondere diejenigen, denen der Schutz von Katzen ein besonderes Anliegen ist, treten für eine örtlich geltende Katzenschutzverordnung ein. Beispielhaft ist hier das „Paderborner Modell“. Diesem Vorbild sind inzwischen in der Bundesrepublik 260 Kommunen gefolgt, davon 72 Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen. Auch die Stadt Bonn hat bereits eine Katzenschutzverordnung erlassen. Seit 2015 haben auch die Kreisordnungsbehörden die Möglichkeit eine „Katzenschutzverordnung“ für bestimmte Gebiete zu erlassen. Das zuständige Landesministerium hat mit Erlass vom 05.11.2015 die konkreten Voraussetzungen zur Ausweisung von Schutzgebieten für Katzen definiert.
Quellen:
[1] http://www.fuw-piraten-rsk.de/im-kreishaus/antragsarchiv/23

1 Kommentar zu “Kreisverwaltung lehnt Katzenschutz ab

  1. Pingback: Angelika Beer » Kein weiteres Geld für das Pilotprojekt Katzenkastration in SH im Frühjahr 2016!

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