Der Vorstand des KV Rhein-Sieg bittet um Kenntnisnahme der folgenden Erklärung:
Aus gegebenem Anlass erklärt der Vorstand des Kreisverband Rhein-Sieg, dass er die Ziele und Methoden der Pro-Bewegung für unvereinbar mit den Grundsätzen der Piratenpartei Deutschland erachtet. Ein öffentliches Bekenntnis zur Pro-Bewegung ist daher auch unvereinbar mit einer Mitgliedschaft in der Piratenpartei. Der Kreisvorstand lehnt jede Zusammenarbeit mit Mitgliedern oder Anhängern der Pro-Bewegung ab und verurteilt eine solche aufs Schärfste.
Um dieser Ablehnung Ausdruck zu verleihen, spricht der Vorstand des KV Rhein-Sieg hiermit vorsorglich ein Hausverbot gegenüber Anhängern und Mitgliedern der Pro-Bewegung sowie solchen weiterer – jenseits der freiheitlich-demokratischen Grundordnung stehenden – Gruppierungen aus. Dieses Hausverbot umfasst sämtliche Veranstaltungen der Piratenpartei Rhein-Sieg sowie die vom Kreisverband genutzten Mailinglisten und Social Media Kanäle.
Untergliederungen und Organisatoren von Veranstaltungen des KV Rhein-Sieg (Kreisparteitage, Stammtische, Vorträge, RL-Sitzungen, etc.) sind strikt gehalten, das Hausverbot nötigenfalls erneut personenbezogen auszusprechen und sind weiterhin verpflichtet es durchzusetzen.
Durch Untergliederungen oder Organisatoren erteilte Hausverbote im Sinne dieser Regelung sind unaufgefordert dem Kreisvorstand zur Kenntnis zu bringen.
Die Betreuer der Kommunikationskanäle des Kreisverbands sind aufgefordert, bekannte Mitglieder oder Anhänger o.g. Gruppierungen, umgehend für die Mailinglisten des Kreises zu sperren bzw. in den sozialen Netzwerken zu blocken.
Der Kreisvorstand
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