Rhein-Sieg Kreis, 19.06.2016
Auch der Rhein-Sieg-Kreis gehört zu den Kreisen, die Rumänen und
Bulgaren entgegen
einer höchstrichterlichen Entscheidung die Freizügigkeitsregelung der EU
vorenthält, wenn diese Sozialleistungen beantragen.
Dazu Marie-Luise Streng, Kreistagsabgeordnete der FUW: “Es ist
zutiefst unsozial Menschen ihr Aufenthaltsrecht abzuerkennen, wenn diese Sozialleistungen
beantragen. Aber es zerstört auch die Errungenschaften der EU. Wenn sich
diese Haltung durchsetzt, wird die EU keinen Bestand haben.”
Andreas Danne, Mitglied im Sozialauschuss für DIE LINKE ergänzt: “Das Verhalten
steht auch im Widerspruch zur Entscheidung des Bundessozialgerichts vom
03.12.2015. Demnach haben EU-Ausländer nämlich das Recht auf
Sozialleistungen, wenn sie seit mindestens 6 Monaten legal hier leben.
Dieses Recht wird durch den Kreis ausgehebelt, wenn mit der Inanspruchnahme
von Sozialleistungen der Verlust der Freizügigkeit festgestellt wird.”
Antrag:
http://www.fuw-piraten-rsk.de/im-kreishaus/antragsarchiv/47
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