Rhein-Sieg Kreis, 04.02.2016

Zu dem Ergebnis, dass dem damaligen Landrat Frithjof Kühn die Vergütungen
für seine Mitgliedschaft im Aufsichtsrat der RWE nicht zustanden, sondern
an den Rhein-Sieg-Kreis abzuführen waren, kommt Innenminister Jäger in
seinem aktuellen Erlass an die Bezirksregierungen in Nordrhein-Westfalen.
Kühn war zum 1. Februar 2010 in als einer von zwanzig Mitgliedern in den
Aufsichtsrat der RWE berufen worden. Bereits seit 2004 war er zuvor auch
Aufsichtsratsmitglied der RWE-Rheinland-Westfalen AG und RWE Energy AG,
Tochtergesellschaften des RWE und hatte dafür 531.171 Euro an
Aufsichtsratsvergütungen erhalten. Diesen Betrag führte er unter Vorbehalt
an den Kreis ab.

Als er nach der Kommunalwahl 2014 in den Ruhestand trat, forderte er diesen
Betrag zurück. In der Presse äußerte er damals:
„Zur Kritik, er habe den Aufsichtsratsposten doch nur wegen seiner
Landratstätigkeit erhalten, sagte er: „Ich leugne es nicht. Ich habe
dadurch aber nur die Chance bekommen, als Privatmann mich, mit übrigens
hohem persönlichen Einsatz, für RWE zu engagieren.“
Seine Forderung ließ er durch ein „Rechtsgutachten“, das er noch kurz zuvor
in seiner Eigenschaft als Landrat – offensichtlich sehr ergebnisorientiert
– seinem eigenen Rechtsamt in Auftrag gegeben hatte, bestätigen. Dieses
„Gutachten“ kam „nach eingehender rechtlichen Prüfung“ zu dem Ergebnis,
„dass keine Abführungspflicht für Herrn Kühn besteht und die abgeführten
Vergütungen aus der Aufsichtsratstätigkeit deshalb an ihn zurück zu zahlen
sind“. Dies wurde damit begründet, dass diese Aufsichtsratstätigkeit nicht
seinem Hauptamt als Landrat zuzuordnen sei. Anders gesagt: Herr Kühn ist
nicht aufgrund seiner Dienststellung als Landrat eines Kreises, der damals
mit rund 1,4 Millionen RWE Aktien auch Anteilseigner des RWE war, sondern
als reiner Privatmann in den Aufsichtsrat gewählt worden.

Zur Klärung der Rechtslage hatte sich die Kreistagsabgeordnete Anja
Moersch, PIRATEN, bereits unmittelbar nach der Kommunalwahl an den
Innenminister gewandt. Erst nach einer parlamentarischen Anfrage des MdL
Torsten Sommer (Piraten-) im Landtag nahm der Innenminister im November
2014 Stellung. Er teilte mit, dass, „dass es sich um ein komplexes Thema
handele und die sorgfältige Prüfung geraume Zeit in Anspruch nehme“.

Fünfzehn Monate später liegt nun das Ergebnis der Prüfung vor. Der
Innenminister schreibt:
„Bei dem aus zwanzig Mitgliedern bestehendem Aufsichtsrat der RWE AG, von
denen zehn von der Hauptversammlung nach den Bestimmungen des
Aktiengesetzes und zehn von den Arbeitnehmern nach den Bestimmungen des
Mitbestimmungsgesetzes vom 04. Mai 1976 gewählt wurden, handelt es sich
durchgehend um Persönlichkeiten in herausgehobenen Positionen in Verbänden,
Wirtschaft und Politik. Es ist deshalb davon auszugehen, dass die drei
kommunalen Vertreter, die herausgehobene Positionen in großen kommunalen
Gebietskörperschaften besetzen bzw. besetzt haben, aufgrund ihrer
Amtsstellung in den Aufsichtsrat berufen wurden. Auch insofern ist von
einem Hauptamt auszugehen.
Die v.g. Ausführungen gelten sinngemäß für die Aufsichtsratstätigkeiten von
Hauptverwaltungsbeamten in weiteren RWE-Gesellschaften. Auch dort wurden in
der Mehrheit Persönlichkeiten in herausgehobenen Positionen in Verbänden,
Wirtschaft und Politik berufen.“

Dazu Anja Moersch, Kreistagsabgeordnete der Piraten:„Es ist zu begrüßen,
dass auch der Innenminister endlich zu dem gleichen Ergebnis gekommen ist,
zu dem jeder normale Bürger bereits Mitte 2014 gekommen ist. Bedenklich und
unverständlich ist für mich nach wie vor, dass sowohl der damalige Landrat
Kühn, immerhin Jurist, als auch das Rechtsamt des Kreises nicht zu dem
gleichen Ergebnis kamen. Diese ganze „Kühn-Affäre“ hätte erst gar nicht
entstehen dürfen“.

Frank Kemper, für die LINKEN im Kreistag ergänzt: "Es bleibt ein mehr als
fader Nachgeschmack. Wie konnte es zu dem offensichtlich falschen Gutachten
des Rechtsamts kommen? Der Eindruck, wonach die Juristen des Kreises die
Rechtslage zu Gunsten des ehemaligen Landrats ausgelegt haben, ist fatal
für das Ansehen des Kreises. Herr Kühn und die, seinerzeit für das
Gutachten verantwortliche, Kreisdirektorin Heinze haben dem
Rhein-Sieg-Kreis damit schwer geschadet."

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